Ein Maschinenbauer lässt Teile einer neuen Baureihe von einem Ingenieurbüro in Pune konstruieren. Die Rechnung über 80.000 Euro ist fällig, das Büro will Rupien auf seinem Konto sehen. Zwischen dem Zahlungsauftrag in Deutschland und der Gutschrift in Indien liegen mehrere Banken, ein Währungstausch und zwei Rechtsordnungen. An diesen Stationen entscheidet sich, wo die Zahlung Zeit und Geld kostet. Drei Wege führen hindurch. Ein vierter, der die Zahlungssysteme der beiden Zentralbanken verbindet, ist für 2027 geplant.
Zwischen Auftrag und Gutschrift
Die übliche Auslandsüberweisung läuft über SWIFT. Die Hausbank des Maschinenbauers schickt den Auftrag weiter, meist über eine oder mehrere Korrespondenzbanken, die Konten füreinander führen. Mit dem Auftrag legt das Unternehmen fest, wer die Gebühren trägt, nach den Schlüsseln OUR, SHA oder BEN. Irgendwo auf dem Weg werden Euro in Rupien getauscht. Wo das geschieht, hängt vom Auftrag und von den beteiligten Banken ab, und dort entsteht auch der Aufschlag auf den Kurs, der Devisen-Spread.
Wie lange das dauert, misst der Finanzstabilitätsrat (FSB) jedes Jahr für die G20. Nach seinem Bericht vom 9. Oktober 2025 werden weltweit mehr als 90 Prozent der Zahlungen ab 100.000 US-Dollar innerhalb eines Geschäftstags gutgeschrieben, über die Hälfte innerhalb einer Stunde. Gezählt wird nach der Region des Empfängers, und Südasien liegt dabei zurück. Einen wesentlichen Grund sieht der FSB in Kontrollen des Kapitalverkehrs auf der Empfängerseite. Dort prüft die Bank des Empfängers den Zweck der Zahlung und die Unterlagen dazu. Fehlt etwas, verzögert sich die Gutschrift nach dem Bericht um Stunden oder Tage.
Für den Korridor nach Indien heißt das: Wo eine Zahlung hängen bleibt, dann eher bei der Gutschrift in Indien als auf dem Weg durch Europa. Das indische Devisenrecht verlangt, dass Zahlungen zwischen Indien und dem Ausland über eine Stelle laufen, die die Reserve Bank of India (RBI) dafür zugelassen hat. Das ist eine zugelassene Bank (Authorised Bank) oder ein anderer zugelassener Akteur (Authorised Person). Bei dieser Stelle setzt die Prüfung an, die der FSB beschreibt.
Die Meldung nach der Außenwirtschaftsverordnung
Auf deutscher Seite gilt die Außenwirtschaftsverordnung (AWV). Nach § 67 meldet das Unternehmen selbst Zahlungen an Ausländer der Deutschen Bundesbank, nicht seine Bank. Gemeldet werden nur Zahlungen über 50.000 Euro. Zahlungen für die Einfuhr oder Ausfuhr von Waren sind ausgenommen, Dienstleistungen nicht.
Die 80.000 Euro für die Konstruktion sind deshalb meldepflichtig, eine Warenlieferung in gleicher Höhe wäre es nicht. Die Meldung ist bis zum siebten Werktag des Folgemonats fällig. Als Zahlung gilt nach § 67 auch die Übertragung von Kryptowerten. Wer das Ingenieurbüro in einem Stablecoin bezahlen würde, müsste also genauso melden.
Drei Wege und wo sie enden
Neben der Bank gibt es zwei andere Wege. Zahlungsdienstleister mit eigenen Konten in beiden Ländern nehmen die Euro in Europa entgegen und zahlen die Rupien aus einem Bestand in Indien aus. Ihre Bestände zwischen beiden Ländern gleichen sie selbst aus. Der dritte Weg ist ein Stablecoin: Der Maschinenbauer kauft Token, überträgt sie, und der Empfänger tauscht sie über einen Dienstleister in Rupien.
| Bank über SWIFT | Dienstleister mit Konten in beiden Ländern | Stablecoin | |
|---|---|---|---|
| Wer tauscht Euro in Rupien | eine der beteiligten Banken | der Dienstleister, zu seinem Kurs | der Dienstleister, bei dem der Empfänger die Token einlöst |
| Was in Indien ankommt | eine Gutschrift über die Bank des Ingenieurbüros | eine Gutschrift aus dem Bestand des Dienstleisters | Token, die erst noch getauscht werden müssen |
| Wo der Weg endet | bei der Prüfung durch die zugelassene Bank | bei den Regeln, die für den Dienstleister in Indien gelten | beim indischen Devisenrecht |
Für den Stablecoin ist die letzte Zeile entscheidend. Die indischen Vorschriften sehen vor, dass Zahlungen aus dem Ausland über eine zugelassene Stelle eingehen. Eine Zahlung in Kryptowerten sehen sie nicht vor. Für das Ingenieurbüro ist ein Stablecoin deshalb kein gleichwertiger Weg. Ob es ihn überhaupt annehmen darf, muss es nach indischem Devisenrecht selbst klären. Wie Stablecoins wirtschaftlich funktionieren, ist in Stablecoins – Grundlagen beschrieben.
Was sich ab 2027 ändern könnte
Die Zentralbanken arbeiten an einem anderen Ansatz. Sie verbinden ihre Systeme für Sofortzahlungen direkt miteinander. Der EZB-Rat hat am 19. November 2025 beschlossen, die Umsetzung einer Verbindung zwischen TIPS, dem Sofortzahlungssystem des Eurosystems, und dem indischen Unified Payments Interface (UPI) zu beginnen. Nach einem Statusbericht der EZB vom 10. Juni 2026 ist der Start eines Piloten für das erste Halbjahr 2027 geplant.
Die RBI nennt als Ziel Heimatüberweisungen (remittances) zwischen dem Euroraum und Indien. Ob und wann über diese Verbindung auch Zahlungen von Unternehmen laufen, sagen die Mitteilungen nicht. Auch dann bliebe die Prüfung nach indischem Devisenrecht bestehen.
Was die Treasury vorher klärt
Für einen CFO entscheidet sich der Aufwand im Korridor Indien weniger an der Wahl der Bank als an den Angaben, die mit der Zahlung reisen. Bevor der Maschinenbauer zahlt, stimmt er mit dem Ingenieurbüro ab, welchen Zweck die Zahlung trägt und welche Unterlagen dessen Bank sehen will. Bei der eigenen Bank klärt er, wer die Gebühren trägt und zu welchem Kurs getauscht wird. Ein Kurs, der erst bei der Ausführung feststeht, macht die Gesamtkosten im Voraus nur schätzbar.
Wer Wege vergleichen will, misst über einige Wochen dieselben drei Größen: die Zeit bis zur Gutschrift in Indien, die Gesamtkosten einschließlich Kursaufschlag und die Zahl der Rückfragen. Das Risiko liegt dabei weniger im Verlust des Geldes als in der Verzögerung. Eine Zahlung, die in Indien wegen fehlender Unterlagen liegen bleibt, verschiebt die nächste Lieferung. Und eine versäumte AWV-Meldung fällt auf das eigene Haus zurück, nicht auf die Bank.
Die Reibung sitzt beim Empfänger
Was diesen Korridor langsam macht, liegt zum größeren Teil in Indien, bei der Prüfung von Zweck und Unterlagen. Ein schnellerer Weg auf der deutschen Seite ändert daran wenig. Ob Bank, Dienstleister oder Stablecoin, am Ende muss das Geld über eine Stelle eingehen, die die RBI zugelassen hat. Die Verbindung von UPI und TIPS setzt an einer anderen Stelle an. Sie verknüpft zwei Systeme, die die Zentralbanken selbst betreiben, und lässt die Prüfung dort, wo das indische Recht sie verlangt.
Quellen & Stand
- •Bundesministerium der Justiz – Außenwirtschaftsverordnung (AWV), § 67 Meldung von Zahlungen – (dazu § 71 Abs. 6, Frist; Wortlaut gelesen im Oktober 2026)
- •Reserve Bank of India (RBI) – Foreign Exchange Management (Manner of Receipt and Payment) Regulations, 2023 (FEMA 14(R)/2023-RB) – (englisch, Regel 3 Abs. 2; Änderungen bis 12.02.2025)
- •Financial Stability Board (FSB) – G20 Roadmap for Enhancing Cross-border Payments: Consolidated progress report for 2025 – (englisch, 09.10.2025)
- •Europäische Zentralbank (EZB) – Beschlüsse des EZB-Rats: Interlinking TIPS with UPI – (englisch, Beschluss vom 19.11.2025)
- •Europäische Zentralbank (EZB), TIPS Contact Group – Status update on cross-border – (PDF, englisch, 10.06.2026)
- •Reserve Bank of India (RBI) – Interlinking of Unified Payments Interface (UPI) with the TARGET Instant Payment Settlement (TIPS) of the Eurosystem – (englisch, 21.11.2025)
Stand: 04.10.2026