Ein Stablecoin verspricht, dass ein Token stets eine Einheit einer Währung wert ist, einen Euro oder einen US-Dollar. Hinter diesem Versprechen steht kein Algorithmus und keine Zentralbank, sondern in aller Regel ein Emittent mit einer Reserve. Wie gut das Versprechen hält, hängt an dieser Reserve und daran, wer sie zu welchen Bedingungen einlösen kann. Wie die europäische Verordnung MiCAR Stablecoins rechtlich einordnet, beschreibt MiCAR (EU). Hier geht es darum, wie sie wirtschaftlich funktionieren und was ein Unternehmen davon merkt.
Ein Versprechen mit einer Reserve dahinter
Der Mechanismus ist einfach. Ein Kunde zahlt dem Emittenten Euro, und der Emittent gibt ihm dafür Token in gleicher Höhe aus. Gibt der Kunde die Token zurück, erhält er seine Euro, und die Token werden vernichtet. Das eingezahlte Geld legt der Emittent in einer Reserve an. Solange die Reserve reicht und der Rücktausch funktioniert, hat niemand einen Grund, einen Token unter einem Euro zu verkaufen.
Für einen Euro-Stablecoin, der in der EU als E-Money Token (EMT) ausgegeben wird, schreibt MiCAR diesen Mechanismus fest. Der Emittent gibt Token nur zum Nennwert und gegen Zahlung aus. Auf Verlangen muss er sie jederzeit zum Nennwert zurücknehmen, ohne Gebühr. Ausgezahlt wird in Geld, das selbst kein E-Geld ist. Mindestens 30 Prozent der eingezahlten Gelder liegen auf getrennten Konten bei Kreditinstituten. Den Rest legt er in sicheren, hochliquiden Finanzinstrumenten in derselben Währung an.
Neben diesen durch Geld gedeckten Stablecoins gibt es zwei andere Bauarten. Die einen sind durch andere Kryptowerte besichert, die anderen versuchen den Kurs allein über Anreize und Algorithmen zu halten. Die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) zählt in ihrem Jahreswirtschaftsbericht 2025 beide zum Markt. Den weitaus größten Teil machen nach ihren Angaben aber die durch Geld gedeckten aus. Für die Zahlungen eines Unternehmens sind diese maßgeblich: Nur ein E-Geld-Token gibt in der EU einen gesetzlichen Anspruch auf Rücktausch zum Nennwert.
Warum der Kurs trotzdem vom Nennwert abweicht
Der Anspruch auf Rücktausch besteht gegenüber dem Emittenten. Gehandelt werden Stablecoins aber meist auf einem Sekundärmarkt, bei Handelsplattformen und Dienstleistern. Dort bildet sich ein Preis, der nicht genau einen Euro betragen muss. Die BIZ vergleicht das mit einem börsengehandelten Fonds, dessen Kurs vom Wert seines Portfolios abweichen kann. Sie hat bei Stablecoins aller Bauarten erhebliche Abweichungen vom Nennwert festgestellt.
Der Grund liegt im Aufbau. Ein Stablecoin ist eine Forderung gegen einen bestimmten Emittenten, und dahinter steht keine Abrechnung über die Zentralbank. Die BIZ beschreibt das als rote, blaue und weiße Dollar. Wer Token verschiedener Emittenten hält, hält verschiedene Forderungen, und ihr Preis hängt an der Bonität des jeweiligen Emittenten. Bei einer Bankeinlage ist das anders, weil Zahlungen zwischen Banken in Zentralbankgeld zum Nennwert abgerechnet werden. Was eine tokenisierte Einlage vom Stablecoin trennt, ist in Tokenisierte Einlagen beschrieben.
Gefährlich wird die Abweichung, wenn Zweifel an der Reserve aufkommen. Dann wollen viele Halter gleichzeitig zurücktauschen, und der Emittent muss Anlagen verkaufen, um zu zahlen. Die Vorgaben von MiCAR zur Zusammensetzung der Reserve sollen genau diesen Fall beherrschbar halten. Ausschließen können sie ihn nicht, weil auch die Bankkonten der Reserve ausfallen können.
Wer an der Reserve verdient
Die Reserve bringt Erträge, denn ein großer Teil liegt in kurzfristigen Staatsanleihen. Nach der BIZ halten die Emittenten von USDT (Tether) und USDC (Circle) inzwischen so viele US-Schatzwechsel wie große Staaten und Geldmarktfonds. Der Halter eines E-Geld-Tokens bekommt davon nichts. MiCAR verbietet dem Emittenten und jedem Dienstleister, Zinsen oder zinsähnliche Vorteile für die Haltedauer zu gewähren. Der Ertrag aus der Reserve bleibt also beim Emittenten, und darauf beruht sein Geschäftsmodell.
Für ein Unternehmen ist ein Guthaben in Stablecoins deshalb eine unverzinste Forderung gegen einen Emittenten, ohne Einlagensicherung. Das spielt keine Rolle, solange Token nur Stunden oder Tage gehalten werden. Bei größeren Beträgen über Wochen wird es zu einer Frage der Kosten und des Risikos.
Wer den Markt prägt
Das Wachstum des Marktes konzentriert sich nach der BIZ auf zwei Stablecoins, USDT von Tether und USDC von Circle. Beide lauten auf US-Dollar. In der EU führt die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) ein Register der Emittenten von E-Geld-Token. Mit Stand vom 30. September 2026 stehen darin 25 Emittenten. Darunter sind E-Geld-Institute wie Circle mit seiner französischen Gesellschaft, AllUnity aus Deutschland und Kreditinstitute wie CACEIS und Oddo BHF. Tether steht nicht im Register.
In den USA ist seit Juli 2025 der GENIUS Act Gesetz, ein Bundesgesetz eigens für Stablecoins, die als Zahlungsmittel dienen. Wer sie dort ausgeben darf und ab wann das Gesetz wirkt, erklärt USA – CLARITY Act & GENIUS Act.
Ein Euro-Stablecoin im Zahlungsverkehr
Ein Hersteller von Verpackungsmaschinen erhält von einem Kunden eine Anzahlung von 400.000 Euro in einem Euro-Stablecoin. Die Token kommen in einer Wallet an, die ein Kryptowerte-Dienstleister für das Unternehmen führt. Der Hersteller will damit in drei Wochen zwei Lieferanten bezahlen, die ebenfalls Token annehmen. Den Rest lässt er am Monatsende in Euro auf das Geschäftskonto zurücktauschen.
Dabei merkt die Treasury drei Dinge. Erstens kommt das Geld an jedem Tag der Woche an, und die Zahlungen an die Lieferanten sind nach wenigen Minuten auf der Blockchain bestätigt. Zweitens fällt für jede Übertragung eine Netzgebühr an, zum Beispiel in Ether, die nicht vom Stablecoin-Guthaben abgeht. Drittens läuft der Rücktausch nicht beim Emittenten, sondern beim Dienstleister. Dessen Entgelte und Annahmeschlusszeiten stehen im Vertrag, nicht in MiCAR.
Ein Kursrisiko gegenüber dem Euro wie bei Bitcoin hat der Hersteller in diesen drei Wochen nicht. Er trägt aber das Risiko des Emittenten und das des Dienstleisters, und er verzichtet auf Zinsen. Wie die Eingänge gebucht und den Rechnungen zugeordnet werden, beschreiben Buchung, Bewertung & Steuer und Abgleich & Zahlungsflüsse.
Was die Treasury über den Emittenten wissen will
Ein Stablecoin ist aus Sicht des CFO weniger ein technisches Produkt als ein Schuldner. Die Prüfung gleicht deshalb der eines Zahlungsdienstleisters oder einer Bank, und sie lässt sich in fünf Fragen fassen:
- Steht der Emittent im Register der ESMA, und als welche Art Institut ist er zugelassen?
- Welche Bedingungen für den Rücktausch nennt sein Whitepaper, und erreicht das Unternehmen ihn direkt oder nur über einen Dienstleister?
- Wie setzt sich die Reserve zusammen, bei welchen Banken liegt sie, und wie oft wird darüber berichtet?
- Auf welchen Blockchains läuft der Token, und welche davon unterstützt der eigene Dienstleister?
- Welcher Betrag darf wie lange in Token liegen, bevor er zurückgetauscht wird?
Die Antworten gehören in eine Limitregel, wie sie für Guthaben bei Banken üblich ist. Hinzu kommen die Risiken außerhalb des Emittenten. Wer die Schlüssel der Wallet hält und wer haftet, wenn sie verloren gehen, beschreibt Custody & Verwahrung. Welche Angaben bei Übertragungen zwischen Dienstleistern mitlaufen müssen, steht in Querschnitt: Compliance & Reporting.
Der Nennwert hängt am Rücktauschweg
MiCAR gibt jedem Halter eines E-Geld-Tokens den Anspruch, jederzeit zum Nennwert zurückzutauschen. Im Alltag eines Unternehmens läuft der Weg aber meist über einen Dienstleister, und dort gilt sein Preis. In ruhigen Zeiten liegen beide Werte so nah beieinander, dass niemand den Unterschied bemerkt. Unter Stress trennen sie sich, und dann zählt, wer den Emittenten selbst erreicht. Für einen Mittelständler ist der Nennwert eines Stablecoins damit eine Eigenschaft seines Rücktauschwegs, nicht des Tokens.
Quellen & Stand
- •EUR-Lex – Verordnung (EU) 2023/1114 über Märkte für Kryptowerte (MiCAR) – (Art. 49, 50 und 54, Wortlaut gelesen im Oktober 2026)
- •Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) – Annual Economic Report 2025, Kapitel III: The next-generation monetary and financial system – (englisch, 29.06.2025)
- •Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) – Interim MiCA Register: Emittenten von E-Geld-Token (EMTWP.csv) – (englisch; Stand der Datei 30.09.2026)
- •U.S. Government Publishing Office – Public Law 119-27, Guiding and Establishing National Innovation for U.S. Stablecoins Act (GENIUS Act) – (englisch)
Stand: 02.10.2026