Ein Pumpenhersteller mit Vertriebsgesellschaften in Spanien und Italien rechnet jeden Monat die Verrechnungspreise zwischen Mutter und Töchtern ab. Das Geld bleibt im Konzern, und trotzdem läuft jede Zahlung über die Banken. Sie wartet auf deren Annahmeschlusszeiten, liegt über Nacht zwischen zwei Konten und wird erst am Folgetag sichtbar. Stablecoins versprechen hier eine Abkürzung, und ein Emittent hat sie im eigenen Haus vorgeführt. Wie weit sich das auf einen Mittelständler übertragen lässt, hängt an einer Stelle, die in dem Beispiel gerade fehlt.
Was Circle im eigenen Haus gezeigt hat
Circle, der Emittent des Dollar-Stablecoins USDC, hat im März 2026 bekanntgemacht, dass es seine konzerninternen Verrechnungspreiszahlungen in USDC abwickelt. Nach der eigenen Fallstudie hat die Treasury in einem Monat mehr als 68 Millionen Dollar in elf Zahlungen zwischen acht Gesellschaften bewegt. Etwa 90 Prozent der Abrechnung eines Zeitraums waren an einem Tag erledigt. Über Banküberweisungen rechnet Circle sonst mit ein bis zwei Tagen, manchmal drei.
Bemerkenswert ist weniger das Tempo als die Form. Die Treasury arbeitet in Circle Mint, der Plattform, über die USDC ausgegeben und zurückgenommen wird. Zahlungen werden von berechtigten Personen angelegt und von anderen freigegeben, wie in einem Bankportal. Seit März 2026 gibt es dazu eine Schnittstelle, die jede Transaktion für die Buchhaltung meldet. Die Trennung der Aufgaben und der Prüfpfad bleiben also erhalten, nur die Abwicklung läuft rund um die Uhr.
Ein Beispiel aus einem anderen Rechtsraum bleibt es trotzdem. Circle sitzt in den USA, und dort regelt seit Juli 2025 der GENIUS Act, wer einen Zahlungs-Stablecoin ausgeben darf. Seine Pflichten greifen spätestens im Januar 2027. Was das Gesetz verlangt, steht in USA – CLARITY Act & GENIUS Act.
Warum der Emittent im Vorteil ist
Circle hat bei diesem Vorgang einen Vorteil, den kein Kunde hat. Es ist selbst der Emittent und tauscht über die eigene Plattform zurück. Ein Risiko gegenüber dem Emittenten trägt Circle nicht, denn es kann nicht bei sich selbst ausfallen.
Der Pumpenhersteller stünde anders da. Seine Token wären eine Forderung gegen einen fremden Emittenten, auf die es keine Zinsen gibt. Zurücktauschen würde er meist über einen Dienstleister, zu dessen Bedingungen. Wie Stablecoins wirtschaftlich funktionieren und warum der Nennwert am Rücktauschweg hängt, ist in Stablecoins – Grundlagen beschrieben. Für Zahlungen im Konzern heißt das: Die Strecke zwischen den Gesellschaften wird kürzer, aber an ihren beiden Enden steht ein Schuldner, den es bei der Banküberweisung nicht gab.
Euro-Token der Banken
Für einen Konzern im Euroraum kommen eher Euro-Token in Frage, und hier sind seit 2026 Banken unterwegs. Crédit Agricole hat am 1. Juli 2026 den Euro-Stablecoin EURXT gestartet, ausgegeben von seiner Tochter CACEIS auf Ethereum. Zuerst wird er institutionellen Anlegern und Firmenkunden von CACEIS angeboten. Der erste Einsatz war die Zeichnung eines tokenisierten Geldmarktfonds von Amundi, nicht eine Zahlung im Konzern.
Das Konsortium Qivalis bereitet einen gemeinsamen Euro-Stablecoin vor. Ihm gehören nach seiner Mitteilung vom 20. Mai 2026 37 Banken an, darunter DekaBank und DZ BANK. Die Zulassung als E-Geld-Institut bei der niederländischen Zentralbank steht noch aus, der Start ist für später im Jahr 2026 geplant. Für einen Mittelständler kann der Zugang damit über eine Bank laufen, mit der er ohnehin arbeitet. Eine Alternative ohne fremden Emittenten wäre die tokenisierte Einlage der eigenen Hausbank, beschrieben in Tokenisierte Einlagen.
Was im Konzern gilt
Aufsichtsrechtlich bleibt der Konzern dabei weitgehend unter sich. MiCAR gilt ausdrücklich nicht für den, der Kryptowerte-Dienstleistungen ausschließlich für seine Muttergesellschaft, für eigene Töchter oder für weitere Töchter der Mutter erbringt. Wer eine konzerninterne Zahlungsstrecke nur für die eigenen Einheiten betreibt, fällt damit nicht unter die Verordnung. Reguliert bleibt die Gegenseite, also der Emittent des Tokens, den der Konzern verwendet. Was die Verordnung von ihm verlangt und welche Zusage hinter einem Token steht, steht in MiCAR (EU).
Was sich für die Treasury ändert und was nicht
Ändern würde sich beim Pumpenhersteller der Takt. Zahlungen zwischen Mutter und Töchtern hingen nicht mehr an Annahmeschlusszeiten. Die Töchter müssten weniger Geld vorhalten, nur um Zahlungen am nächsten Morgen decken zu können. Ein Netting der Forderungen untereinander ließe sich häufiger rechnen als einmal im Monat.
Gleich bleiben die Pflichten hinter den Zahlungen: die Dokumentation der Verrechnungspreise, die Verträge zwischen den Gesellschaften und die Buchung. Wie ein Eingang in Stablecoins gebucht wird, beschreibt Buchung, Bewertung & Steuer. Die Anbindung an die Treasury-Software ist inzwischen kein reiner Eigenbau mehr. Kyriba und Circle haben am 28. April 2026 bekanntgegeben, USDC in Kyribas Treasury-Plattform einzubinden, ausdrücklich auch für Liquidität zwischen Konzerngesellschaften.
Für den CFO bleiben drei Fragen, bevor die erste Zahlung läuft. Welche Gesellschaft hält die Wallet, und wer darf in ihr freigeben? Wie viel darf über Nacht in Token liegen, wenn es dafür keine Zinsen und keine Einlagensicherung gibt? Und welcher Emittent steht dahinter, eingetragen im Register der ESMA? Wer die Schlüssel verwahrt und haftet, ist in Custody & Verwahrung beschrieben.
Die Ausnahme gilt für die Strecke, nicht für den Token
MiCAR lässt einen Konzern seine interne Zahlungsstrecke ohne eigene Zulassung betreiben. Der Token, der darauf läuft, bleibt aber die Forderung gegen einen Emittenten außerhalb des Konzerns. Das ist das einzige Glied, das nicht dem Konzern gehört, und genau dort hatte Circle einen Vorteil, den kein Kunde hat. Ein Mittelständler, der Circles Weg nachgeht, übernimmt deshalb dessen Tempo, aber nicht dessen Lage.
Quellen & Stand
- •Circle – Circle leverages USDC in intercompany treasury management (Fallstudie) – (englisch; Angaben des Unternehmens, bekanntgemacht im März 2026)
- •Crédit Agricole S.A. – Le Crédit Agricole lance l'EURXT, son stablecoin en euro – (französisch, 01.07.2026)
- •Qivalis – Qivalis More Than Triples in Size as 25 New Banks Join the Consortium – (englisch, 20.05.2026; Stand der Zulassung laut Pressebereich, Oktober 2026)
- •Circle / Kyriba – Kyriba and Circle Bring USDC Capabilities to Enterprise Treasury – (englisch, 28.04.2026)
- •ESMA, Interactive Single Rulebook – MiCA, Article 2: Scope – (Wortlaut von Abs. 2 lit. a, Ausnahme für Dienste ausschließlich im Konzern; englisch, gelesen im September 2026)
- •U.S. Government Publishing Office – Public Law 119-27, Guiding and Establishing National Innovation for U.S. Stablecoins Act (GENIUS Act) – (unterzeichnet am 18.07.2025; Inkrafttreten zum früheren von zwei Zeitpunkten, spätestens 18 Monate danach; englisch)
Stand: 06.10.2026